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INFOIL: Kundenmagazin des schweizerischen brennstoffhandels

Im Kundenmagazin INFOIL finden Sie immer aktuelle Themen rund um Heizöl. Sie erhalten Tipps zum Heizungsersatz und finden Termine von Infoveranstaltungen in Ihrer Nähe. 

Ersatz des Heizsystems: Eine wichtige Entscheidung

Beim Ersatz des Heizungssystems gilt es zunächst einige wichtige Punkte zu klären. Entscheidend sind Alter und Zustand des Hauses, aber auch die eigenen finanziellen Möglichkeiten. In den meisten Fällen erweist sich eine Ersatzlösung mit einer neuen Ölbrennwertheizung als die
sinnvollste Variante.

Wichtige Fragen beim Ersatz einer Heizung werden auch in diesem Video einfach beantwortet: 

Umsetzung der Muken 2014

Mit der vom Kantonsrat am 19. April 2021 beschlossenen Änderung des Energiegesetzes schafft der Kanton Zürich eine wichtige Grundlage für wirksamen Klimaschutz im Gebäudebereich. Öl- und Gasheizungen müssen künftig am Ende ihrer Lebensdauer durch klimaneutrale Heizungen ersetzt werden. Diese sind in den meisten Fällen langfristig günstiger als Öl- und Gasheizungen. Falls die Kosten über die gesamte Lebensdauer um mehr als 5 Prozent höher ausfallen, darf wieder eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden.

 

Die finanziellen Beiträge des Kantons an klimaneutrale Heizungen werden erhöht, um den Umstieg zu erleichtern. Die Umstellung auf klimaneutrale Heizungen verringert die Abhängigkeit von Energieimporten und fördert Innovationen für moderne Haustechniksysteme. Das schafft neue Arbeitsplätze.

 

Mit der Änderung des Energiegesetzes werden die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, Ausgabe 2014 (MuKEn 2014), umgesetzt. Gegen die vom Kantonsrat beschlossene Umsetzungsvorlage hat der Hauseigentümer-verband das Referendum ergriffen, womit es zur Volksabstimmung kommt, welche Ende November vom Zürcher Stimmvolk angenommen wurde.

Ausnahmen für Härtefälle
Sollte eine Hauseigentümerin oder ein Hauseigentümer die Investitionskosten eines Umstiegs nicht tragen können, greift die Härtefallregelung. Diese sieht einen Aufschub der Umstiegspflicht bis nach dem nächsten Eigentümerwechsel vor. Damit wird sichergestellt, dass niemand sein selbst bewohntes Haus veräussern muss, weil er die Kosten des Umstiegs nicht finanzieren kann. 

Flexible, faire Vorgaben
Der Umstieg auf ein klimaneutrales System ist ferner nur dann verpflichtend, wenn er technisch möglich und finanziell tragbar ist. Sind die Kosten über die gesamte Lebensdauer mehr als 5 Prozent höher im Vergleich zu einer neuen Öl- oder Gasheizung, darf wieder eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Damit soll verhindert werden, dass hohe Mehrkosten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter entstehen. Allerdings sind dann entweder punktuelle Energieeffizienz-massnahmen am Haus umzusetzen oder 10 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken.

häufig gestellte Fragen

AVIA

Qualität

Heizölqualität in der Schweiz

Seit dem 1. Juni 2023 ist gemäss Luftreinhalteverordnung Heizöl Extra leicht Öko die Standardqualität.

Verschiedene Heizölhändler bieten noch eine zusätzliche Heizölqualität an, welche beinahe schwefelfrei ist. Die Verwendung von Heizöl Extra leicht Euro ist nur noch in Anlagen mit einer Leistung von grösser 5 MW erlaubt.